Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten (EU) 2015/1186
Ab
01.01.2018 gilt für den gesamten europäischen Raum eine neue Verordnung für
Einzelraumheizgeräten bis 50 kW. Die Verordnung für Einzelraumheizgeräte wurde
am 21.07.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am
10.08.2015 offiziell in Kraft. Verpflichtend ist diese Verordnung jedoch erst
ab 01.01.2018.
Laut dieser Richtlinie (EU) 2015/1186 müssen alle Einzelraumheizgeräte mit
einem Energielabel in gedruckter Form gekennzeichnet werden.
Was ist das „Energie Label“?
Im Allgemeinen ist es die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von
unterschiedlichen Gütern dient zur Unterstützung der Kaufentscheidung, indem
sie Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung geben soll.
Beim Verkauf, muss das Label sichtbar außen auf der Vorderseite von
ausgestellten Produkten zu sehen sein.
Produktbezogene Werbung oder technisches Werbematerial muss auf die
Energieeffizienzklasse verweisen.
Sie als Kunde & Käufer sollten immer die Energiekennzeichnung mit anderen Feuerungen vergleichen. Damit Sie die maximale Energie (Wärme) für Ihre Wohnräume genießen zu können.