Alte Kachelöfen (Einsätze) müssen ausgetauscht werden
Altgeräte, welche die Richtlinien nicht einhalten, müssen nach gewissen Übergangsfristen ausgetauscht werden.
Datum auf dem Typenschild – Zeitpunkt der Nachrüstung
- 1.1.1955 – 31.12.1974 – Datum Austausch: 31.12.2014
- 1.1.1975 – 31.12.1984 – Datum Austausch: 31.12.2017
- 1.1.1985 – 31.12.1994 – Datum Austausch: 31.12.2020
- 1.1.1995 – 22.03.2010 – Datum Austausch: 31.12.2024
Der
Schornsteinfeger ist dazu verpflichtet alle Geräte auf Einhaltung der Immissionswerte
zu überprüfen und bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen.
Von der Verordnung ausgenommen sind:
- Offene Kamine, Kochherde und handwerklich errichtete Grundöfen,
- Geschlossene Kamine, die einen Betrieb auch bei offenem Zustand zulassen und
- Historische Kaminöfen, die vor dem 01. Januar 1950 produziert oder errichtet wurden.
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